Ein Taucher erlitt bei einem Tauchgang in einem See akuten Schwindel und unstillbares Erbrechen. Nach Notfallversorgung und wiederholter Druckkammerbehandlung erholte er sich weitgehend. Handelte es sich um einen Dekompressionszwischenfall?
Fallvignette
Der bislang gesunde Mann absolvierte mehrere Tauchgänge im Rahmen eines «advanced»-Kurses in Begleitung eines Tauchlehrers. Nach einem Tauchgang auf 40 m mit Pressluft überkam ihn während des Auftauchens bei schlechter Sicht auf 15 m Tiefe akute Übelkeit. Er musste einmal erbrechen. Die Übelkeit verschwand während des weiteren Auftauchens. Bei Erreichen einer Tiefe von 5 m trat erneut schwerste Übelkeit begleitet von massivem Schwindel und unstillbarem Erbrechen auf. Obwohl aufgrund des Tauchprofiles nicht nötig, wurde vom Tauchlehrer auf dieser Tiefe eine «Sicherheitsdeko» für 10 Minuten angeordnet. Während dieser hatte der Taucher wegen des Erbrechens phasenweise grosse Mühe, überhaupt noch durch den Regulator atmen zu können. Schliesslich wurde der Tauchgang beendet. Wegen schwerstem Schwindel konnte sich der Betroffene beim Verlassen des Wassers nicht auf den Beinen halten. Der Tauchlehrer und weitere Anwesende leiteten eine Notfallversorgung mit Sauerstoffgabe ein und alarmierten bei Verdacht auf eine akute Dekompressionskrankheit die Notfallzentrale. Per Lufttransport erfolgte die Verlegung zur Druckkammerbehandlung.
Tags zuvor hatte der Taucher mit Pressluft bereits zwei Tauchgänge auf 40 m Tiefe absolviert mit 150 Minuten Oberflächenpause. Während des 2. Auftauchens trat ein stark stechender, einseitiger Ohrschmerz auf, welcher rasch verschwand. Alle Tauchgänge seien innerhalb der Nullzeit erfolgt.
Der Taucher hatte 1 Jahr zuvor das Tauchbrevet während Ferien am Meer erworben. Der Druckausgleich im Mittelohr sei jeweils auf der Seite des geschilderten Ohrschmerzes verzögert gewesen. Dies hätte zu keinen weiteren Problemen geführt. Der Betroffene war im Besitz eines gültigen Tauchtauglichkeitszeugnisses.
Die erste Druckkammerbehandlung wurde ca. zweieinhalb Stunden nach Alarmierung eingeleitet. In den nächsten Tagen erfolgten insgesamt 5 mehrstündige Behandlungen. Die Symptomatik mit Schwindel und Übelkeit verschwand am 2. Behandlungstag. Zusatzabklärungen (CT des Gehirns, HNO-Untersuchungen) waren unauffällig. Seit dem Unfall persistierte ein Tinnitus (Ohrenpfeifen). Ein PFO (offenes Foramen ovale) wurde auf Empfehlung der Hyperbarmediziner mittels TEE (transoesophagealer Echokardiographie) ausgeschlossen.
Handelte es sich um einen Dekompressionsunfall?
Gegen eine Dekompressionskrankheit spricht, dass die Tauchgänge in der Nullzeit absolviert wurden, die Symptomatik beim ersten Tauchgang am 2. Kurstag auftrat, die Oberflächenpause (Nacht) davor recht lang war und ein akuter Beginn einer Dekompressionskrankheit bereits unter Wasser in diesem Setting eher unwahrscheinlich ist. Hingegen stellt sich die Frage, ob die Tauchgänge tatsächlich in der Nullzeit lagen, wurde doch innerhalb von knapp 24 h drei Mal mit Pressluft auf 40 m getaucht.
Der alternobarische Schwindel
Insgesamt ist das Gesamtbild typisch für ein anderes Syndrom: den alternobarischen Schwindel. Bei diesem fehlt oder verzögert sich beim Auftauchen der Druckausgleich im Mittelohr. Üblicherweise öffnet sich die Eustachische Röhre passiv ab einem Überdruck im Mittelohr von weniger als 50 cm Wassersäule, d.h. bei einer Verringerung der Tiefe um einen halben Meter. Bleibt sie blockiert, kommt es zu einem Umkehrbarotrauma des Mittelohres mit Schmerzen auf der betroffenen Seite. Durch indirekte Reizung der Bogengänge durch den Überdruck im Mittelohr treten akuter Schwindel und Übelkeit auf. Oft kommt es zu einem Tinnitus. Leichte Symptome können durch weiteres Aufsteigen behoben werden, wenn sich die blockierte Eustachische Röhre durch den grösser werdenden Druckunterschied doch noch öffnet. Unterbleibt dies, verschlimmern sich die Beschwerden. Reisst das runde Fenster infolge des Überdruckes, treten schwerste Symptome mit akutem Orientierungsverlust auf. Dieser und wiederholtes Erbrechen führen zu Panik und akuter Ertrinkungsgefahr.
Ein alternobarischer Schwindel droht bei allen Zuständen, die mit Entzündungen des Mittelohres oder Schwellungen der Nasennebenhöhlen einhergehen. Deshalb soll bei Erkältungen nicht getaucht werden. Bei milden Symptomen soll sehr langsam aufgetaucht werden, ggf. muss noch einmal wenig abgetaucht werden, um die Symptome zu lindern. Diesbezüglich ist der Luftvorrat kritisch.
Lessons learned
Was hätte man im beschriebenen Fall besser machen können? Schon die Vorgeschichte mit verzögertem Druckausgleich während des Anfängerkurses muss als Risiko für ein Umkehrbarotrauma gedeutet werden, womit eine gewisse Zurückhaltung beim Absolvieren tieferer Tauchgänge anzumahnen wäre. Sicher hätte der Ohrschmerz am Tag vor dem Unfall als Warnung dienen sollen, weitere Tauchgänge nicht ohne ärztliche Untersuchung zu absolvieren. Nach dem ersten Erbrechen hätte der Tauchgang möglichst rasch abgebrochen werden müssen. Spätestens aber als erneut schwerste Symptome mit wiederholtem Erbrechen auftraten, hätte der Tauchgang sofort beendet werden müssen. Das Hinauszögern des Auftauchens war ohne Nutzen und barg nur das Risiko eines deletären Ausganges infolge Panik. Unter Wasser ist es nicht möglich, schwere Symptome richtig einzuschätzen geschweige denn sie zu behandeln. Deshalb gilt in einer solchen Situation: So rasch wie möglich aus dem Wasser.
Notfallversorgung
Eine Dekompressionskrankheit kann sich mit Symptomen, die jedes Organsystem betreffen, manifestieren. Aus diesem Grund soll bei einem Tauchunfall immer Sauerstoff gegeben werden, auch wenn nur eine geringe Wahrscheinlichkeit für eine Dekompressionskrankheit besteht. Die Erstversorgung mit Sauerstoff war aufgrund der unklaren Situation zweifelsohne richtig, auch wenn sie wohl nur wenig Effekt hatte. Die Rettungskette wurde von den Helfern sofort in Gang gesetzt. Hier sei betont, dass in der Schweiz grosszügig die REGA unter dem Stichwort «Tauchunfall» alarmiert werden soll, da diese bei Bedarf immer Zugang zur Beratung durch einen Tauchmediziner hat.
Wie steht es um die Tauchtauglichkeit?
Nach alternobarischem Schwindel darf nach vollständiger Erholung wieder getaucht werden. Die Tauchtauglichkeit ist aber solange nicht gegeben, wie Symptome persistieren. Im vorliegenden Fall verbietet der fortdauernde Tinnitus jedes weitere Tauchen. Aber auch falls dieser eines Tages verschwindet, sollte dem Betroffenen geraten werden, auf das Tauchen zu verzichten, da mit grosser Wahrscheinlichkeit ein unlösbares Druckausgleichsproblem im Mittelohr vorliegt, und deshalb das Risiko für zukünftige Komplikationen während des Tauchens hoch ist.
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